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1326. o. T. Brieg.

Boleslaw, Herzog von Schlesien und Herr von Liegnitz, macht mit Rathe seiner getreuen Mannen auf die Bitte der Brieger Rathsleute Peter Bethorn, Bürgermeister, und der Konsuln Ludwig von Nürnberg, Hans Rulecke, Tyle Kürsner, Heinrich von Lewin für die dortigen Bäcker Festsetzungen, wie solche sein Vetter Herzog Bolko von Fürstenberg ihnen früher in seiner Handfeste bestätigt hatte. Wenn ein Jungknecht Meister werden will, so soll er geprüft werden, ob er sein Handwerk ganz versteht, und wenn das der Fall ist, soll er sein Werk gewinnen "gegen den Meistern" mit Wohnung und mit anderen Dingen, als gewöhnlich ist. Dann soll er eine Hausfrau nehmen und einen Hof kaufen oder ein Backhaus miethen, damit er sich gewiss mache, dass er Jahr und Tag der Stadt und seinem Handwerke "rechtes pflege". Ohne Prüfung und bei Auswärtigen ohne gute Leumundszeugnisse soll Niemand zugelassen werden. Kein Knecht, der an einer Unthat begriffen oder von den Meistern besaget wird, soll in der Stadt Arbeit bekommen, vielmehr soll davon nach auswärts Meldung geschehen. Die Morgensprachen sollen über kleine Dinge (Siebe, Säcke und Kleie) richten, falls der Angeklagte aber leugnet, die Sache an die Gerichte weisen. Keines Bauern Sohn noch ein Ausländer soll das Handwerk lernen. Von den Handwerks-Geldstrafcn sollen 2 Theile der Rath, 1/3 die Innung erhalten. Wenn Jemand nach seines Vaters Tode dessen Werk gewinnen will, soll er das halbe Innungsgeld zahlen - ist es aber eines Meisters jüngster Sohn, der behält sein Werk nach seines Vaters Tode. Es sollen auch in Brieg nur zwei Küchler sein, die ehrliche Kuchen backen und kein Spiel auf ihren Tischen gestatten und auch keine Kuchen weder Kramerei noch Formerei verkaufen (sic). Niemand soll Semmeln verkaufen, der keine Brotbank besitzt, noch Brot nach Breslau fuhren. Ohne Besitz einer Brotbank kein Handwerksbetrieb; nach Ablauf eines Jahres müssen die Meister darauf halten. Zwei Meister sollen nicht aus einem Sacke backen, sondern jeder soll seine eignen Pfennige haben und sein eigen Mehl.

Z.: des Herzogs getreue Räthe Nikolaus von Schellendorf, Jeske von Berndorf, Herr Thammo von Poschwitz oberster Schreiber, Peter Unsel (?) Hofrichter, Wenzel Burggraf, Opetz von Krakau Schreiber dieses.


Das Or. der Urkunde war 1636 noch vorhanden, jetzt existirt nur noch eine aus jenem Jahre stammende einfache Abschrift auf dem Breslauer Staatsarchiv Stadt Brieg VIII, 35 c.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 18, 1898; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1316 - 1326. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.